Hier findet ihr die wichtigsten Antworten für euren Besuch im Freizeitpark Ruhpolding: Öffnungszeiten, Tickets, Hunde, Barrierefreiheit, Bezahlung, WLAN und praktische Hinweise für Familien.

FAQ – Häufige Fragen

Wann hat der Freizeitpark Ruhpolding 2026 geöffnet?

Der Freizeitpark Ruhpolding ist in der Saison 2026 vom 2. April bis 8. November 2026 täglich geöffnet. 
Die regulären Öffnungszeiten sind 9:00 bis 18:00 Uhr.

Nach der Umstellung auf Winterzeit am 25. Oktober 2026 ist der Park bis 17:00 Uhr geöffnet.

Wo kann ich Tickets kaufen?

Eintrittskarten erhaltet ihr an der Tageskasse oder vorab im Online-Shop. Eine Reservierung für den normalen Parkbesuch ist nicht notwendig.

Bitte beachtet: Für Online-Ticketsgibt es keinen separaten Eingang.

Ist der Freizeitpark Ruhpolding für Menschen mit Behinderung geeignet?

Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer und Gäste mit Gehbehinderung können über die Lieferantenzufahrt bei Vorderbrand 5 direkt in Richtung Parkeingang fahren. Bitte folgt der Beschilderung „Fußweg“. Direkt am Park stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Mehr zu Parken 

Rollstuhlfahrer können über unser Restaurant „Tischlein Deck Dich“ in den Park gelangen. Dort findet ihr auch rollstuhlgerechte Toiletten.

Gibt es im Park Steigungen?

Ja. Der Freizeitpark Ruhpolding liegt mitten im Chiemgauer Bergwald. Deshalb gibt es im Gelände natürliche Steigungen und Gefällstrecken. Bitte plant euren Besuch entsprechend, besonders mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Gehhilfe.

 

Wo gibt es Wickelräume und Kindertoiletten?

Wickelräume und Kindertoiletten findet ihr im Restaurant „Tischlein Deck Dich“ sowie bei den Toiletten unter den Bootsrutschen.

Wo kann ich mein Baby stillen?

Zum Stillen könnt ihr gerne die Galerie im Restaurant „Tischlein Deck Dich“ nutzen. Zusätzlich gibt es einen Stillbereich bei den Toiletten unter den Bootsrutschen.

 

Gibt es Schließfächer?

Schließfächer findet ihr im Flur neben den Parktoiletten.

Was kann ich tun, wenn ich im Park etwas verloren habe?

Fundsachen werden am Parkeingang gesammelt. Wenn ihr etwas verloren habt, könnt ihr euch vor Ort, telefonisch oder per E-Mail bei uns melden.

Telefon: +49 (0) 8663 800622
E-Mail: ruhpolding@freizeitpark.by

Sind Hunde im Park erlaubt?

Ja, Hunde sind im Freizeitpark Ruhpolding erlaubt. Die Hundegebühr beträgt 3 € pro Hund.

Bitte beachtet folgende Regeln:

  • Im Park gilt Leinenpflicht mit kurzer Leine. Ausziehleinen sind nicht erlaubt.
  • Hunde dürfen nicht in Fahrgeschäfte.
  • Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt angebunden werden.
  • Listenhunde/Kampfhunde sind leider nicht erlaubt.
  • Bitte haltet Abstand zu anderen Parkbesuchern.
  • Bei Dauerbellen muss der Park verlassen werden.
  • Im Restaurant nutzt bitte die Galerie.
  • Im Gastgarten müssen die Durchgangswege frei bleiben.
  • Im Buffetbereich des Restaurants sind Hunde nicht erlaubt.
  • Für Schäden haftet der Hundehalter.
     

Wie sicher sind die Attraktionen?

Bitte beachtet die Hinweise und Regeln an den Fahrgeschäften und Spielbereichen, besonders beim Gipfelstürmer, Drachenritt, den Bootsrutschen und im Rutschenparadies. Alle Anlagen und Spielgeräte werden regelmäßig geprüft und jährlich vom TÜV kontrolliert.

Wie kann ich im Park bezahlen?

Im Freizeitpark Ruhpolding könnt ihr mit Bargeld, EC-Karte oder Kreditkarte bezahlen

Gibt es WLAN im Park?

Im Park gibt es nur eingeschränkten Handyempfang. Kostenloses WLAN findet ihr am Eingang und im Parkrestaurant „Tischlein Deck Dich“.

Tipp: Vereinbart bereits vor der Anreise einen festen Treffpunkt und eine Uhrzeit, falls ihr mit Freunden oder mehreren Familien unterwegs seid.

Was passiert, wenn sich ein Kind verläuft?

Wenn sich ein Kind im Park verläuft, bringen unsere Mitarbeiter es zum Eingang. Hilfreich ist ein Zettel mit dem vollständigen Namen des Kindes und einer Handynummer der Begleitperson.
 

 

Dürfen Kinder ohne volljährige Begleitperson in den Park?

Kinder und Jugendliche, die den Freizeitpark Ruhpolding ohne volljährige Aufsichtsperson besuchen, benötigen eine unterschriebene Einverständnis- und Haftungserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese muss beim Eintritt am Parkeingang abgegeben werden.

Die Mitarbeiter des Parks übernehmen keine Aufsichtspflicht.

Download der Haftungserklärung